Neue Regelung zur Erstattung des Treibstoff- und Sicherheitszuschlags (YQ) bei nicht erstattbaren Tarifen:
Neben dem Preisbestandteil Nettoflugpreis wird für Verkäufe ab 08. März 2010 der Treibstoff- uns Sicherheitszuschlag (YQ) von Lufthansa nicht mehr erstattet. Lufthansa passt sich mit dieser neuen Erstattungsregelung zahlreichen Wettbewerbern an, die bereits ähnliche Regelungen praktizieren. Gleichzeitig erfolgt dadurch eine noch stärkere Differenzierung der Tarife im Hinblick auf Ihre Buchungsbedingungen.